Willkommen im VDEI - Bezirk Baden / Südpfalz
Mitglieder können im Bereich "Mitglieder-Login" weitere Dokumente und Informationen zum Bezirk Baden/Südpfalz abrufen. Sie erreichen den Bezirk über die Mailadresse baden-suedpfalz(at)vdei.de
Aktuelles aus unserem Bezirk
![]()
VDEI trifft Praxis
04.11.2026 | Präsenzveranstaltung
Hotel ANA Eden, Karlsruhe
16:15 Uhr – Check-in der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
16:30 Uhr – Begrüßung
Fachvortrag:
BÜ-Beseitigung Durmersheim
Weitere Programmpunkte werden in Kürze bekannt gegeben.
Anmeldung:
E-Mail:
Online-Seminar
Auf Frühjahr 2027 verschoben
Thema:
Planprüflauf (BVB, BVS_EBA, IBV)
Referent:
EURAIL-Ing. Alexander Schmackpfeffer
Die Präsentationen der vergangenen Seminare stehen im Mitgliederbereich unter „Dokumente“ zum Download bereit. Voraussetzung ist, dass Sie eingeloggt sind.
Aktuelle Vorträge:
- Im Themenrückblick finden Sie die Zusammenfassung des Vortrags von Magnus Hellmich und Christian Deubig. Der vollständige Vortrag darf leider nicht veröffentlicht werden.
- Erfahrungen in der Ausführungsplanung von Lärmschutzwänden bei der Riedbahn von Johannes Dillig
- Porosit - Effektives Drän- Versickerungssystem für die Bahn von Andree Horn
- Erneuerung einer Gewölbe EÜ im Tunnelbauverfahren von ppa. Dipl.-Ing. Ingo Weller
![]()
Hier finden Sie die Berichte der letzten Veranstaltungen
Veranstaltungsbericht: Sommerseminar „Bauvorhaben Dritter/Bauen im Bahnbereich“ 08.07.26
Der Bezirksvorstand hatte zum Sommerseminar mit dem Thema „Bauvorhaben Dritter/ Bauen im Bahnbereich“ eingeladen, das seit 2012 stattfindet und zu der ca. 30 VDEI-Mitglieder und Gäste kamen. Mit dem Thema sollte veranschaulicht werden, was u.a. bei Arbeiten Dritter im Bahnbereich zu beachten ist, um den Eisenbahnbetrieb nicht zu gefährden, was die eisenbahntechnische Prüfung beinhaltet, was man kennen, wissen, vereinbaren und oder beachten sollte.
Dem Vorstand war das Beweis, dass das Veranstaltungskonzept – „Karlsruher Eisenbahn-Meet-ING“ im Januar, „Sommerseminar“ und „VDEI trifft Praxis“ im Herbst, sich bewährt hat und bei den Mitgliedern des Bezirkes zum allgemeinen Beisammensein im Berufsverband gut ankommt, Mitglieder anderer Bezirke und Gäste auch anzieht.
Der Vortrag wurde von unserem Mitglied EURAIL-Ing Christian Deubig allein gehalten, da der Mitautor EURAIL-Ing Magnus Hellmich leider verhindert war.
Zu Beginn wurden durch Deubig die vielfältigen Veranlassungen Dritter dargelegt, die mit ihren Aktivitäten Auswirkungen auf die Eisenbahninfrastruktur oder Bahnanlagen beeinflussen können. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden „Dritte“ im Eisenbahnwesen als alle natürlichen oder juristischen Personen definiert, die nicht zur Eisenbahn bzw. zum Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) gehören und Bauarbeiten oder sonstige Maßnahmen im Einflussbereich von Bahnanlagen durchführen oder veranlassen. Das können u.a. bau-, oberbau-, elektro-, signal-, nachrichten-, maschinentechnische und/ oder betriebliche Auswirkungen sein. Anhand verschiedener Regelquerschnitte einer Bahnanlage wurden die möglichen Beeinflussungen bzw. Risiken/ Gefährdungen über, unter und neben dem Regellichtraumprofil dargestellt. Anhand weiterer bildlicher Beispiele zu Überbauungen, Untertunnelungen/ Unterfahrungen, Parallelführungen und Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen (Eisenbahn- bzw. Straßenüberführung) wurde dies verdeutlicht. Auch wurden auf ehemalige Regelungen aus der DS 800 01 Anl. 11 „Parallellage von Schienenwegen und Straßen“ als Hinweise zur Wahrung der Betriebssicherheit verwiesen. Im Weiteren wurden die Begriffe Gefahrenraum, Gleisbereich/ Sicherheitsraum erläutert und auch auf Regelungen bzw. Besonderheiten der Straßenbaulastträger sowie Schifffahrtsverwaltung verwiesen.
Speziell wurde zudem auf die Regelungen zum Bahnstrom im Zusammenhang mit der Oberleitungsanlage bzw. Stromschiene, den Bahnerdungsmaßnahmen (Rückstromführung bzw. Potenzialausgleich) und Mindestabständen verwiesen.
Einen weiteren Block bildeten die einschlägigen Gesetze, Verordnungen bzw. eisenbahnspezifischen Regelwerke (Handbücher bzw. Richtlinien der DN InfraGO AG), wobei auch auf den spezifischen Arbeitsschutz der Berufsgenossenschaft und gesetzliche Unfallversicherung verwiesen wurde. Dabei wurde u.a. auf die Kreuzungsvereinbarung im Zusammenhang mit Maßnahmen gem. dem Eisenbahnkreuzungsgesetz und das Antrags- und Genehmigungsverfahren für Leitungskreuzungen bzw. –längsführungen eingegangen.
Dass bei diesen Aktivitäten Dritter kein „allgemeiner“ Bauüberwacher genügt, sondern ein ausgebildeter Bauüberwacher Bahn, u.a. als Technisch Berechtigter gem. Betra 4.2, beauftragt werden sollte, wurde insbesondere herausgestellt.
Anschließend wurden auszugsweise die zutreffenden Regelwerksvorgaben aus den Handbüchern 804, 836 und den - Gas-/ Wasser-/ Stromleitungs-/ Telekommunikationskreuzungsrichtlinien Ril 877, 878, 879 beispielhaft dargelegt und auch auf die Regelungen der Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. Arbeitsblatt DWA-A 125 „Rohrvortrieb und verwandte Verfahren“ bzw. dem UIC-Merkblatt 777-2 „Überbauungen von Bahnanlagen“ verwiesen.
Deubig definierte abschließend noch mal die eisenbahntechnische Prüfung bei Baumaßnahmen Dritter“, die das Eisenbahn-Bundesamt bis 2002 in Amtshilfe für Dritte durchgeführt hatte und gab Empfehlungen zu den erforderlichen bautechnischen Unterlagen bzw. für einen möglichen Prozessablauf zur Erlangung einer Baugenehmigung. Dabei verwies er auch auf die Baudurchführungsvereinbarung, die der Vorhabenträger (Dritter) mit der DB InfraGO AG abschließen sollte. Neben vielen allgemeinen Regelungen sind darin u.a. Besonderheiten zur Sicherheit des Eisenbahn- bzw. Baubetriebes als Nebenbestimmungen enthalten. Das sind auch Hinweise an den Bauvorlageberechtigen bzw. den Bauüberwacher Bahn. Es wurde auch darauf verwiesen, dass die Ausführungsunterlagen vom Anlagen- und Instandhaltungsmanagement der InfraGO AG freizugeben und vom Bauherrn (Dritter) zu genehmigen sind. Mittels einer Baudurchführungsvereinbarung könnte man auch dem Dritten auferlegen, u.a. einen Bauvorlageberechtigten zu bestellen bzw. die Ausführungsunterlagen durch einen EBA-zugelassenen Prüfsachverständigen prüfen zu lassen.
Die Besonderheiten zu Kabel- und Leitungen (Kabelmerkblatt/ Kabeleinweisung) und Kranaktivitäten in der Nähe von Bahnanlagen wurde zum Schluss erörtert, weil diese Bauaktivitäten auch eine besondere Beachtung erfordern, um den Eisenbahnbetrieb nicht zu gefährden.
Als Resümee seiner Darlegungen verwies Deubig darauf, dass u.a.
- für eine Baugenehmigung im Bereich von Bahnanlagen zuvor die Grundsätze mit der zuständigen Bahnstelle abzustimmen sind und die Vorlaufzeit bis zu 2 Jahre betragen kann,
- für die Erstellung der Entwurfs- bzw. Ausführungsplanung allumfassend die eisenbahnspezifischen Belange zu beachten sind,
- für die Prozessbegleitung eisenbahntechnisch erfahrene Akteure bei den verschiedenen Aufgaben beteiligt werden sollten,
- für die eisenbahnbetriebliche Kommunikation (Fdl) nur der Technisch Berechtigte gem. Betra (Pkt. 4.2) allein zuständig und verantwortlich ist und
- für die Bauausführung aus Sicht des EIU/ EVU die Wahrung der Eisenbahnbetriebssicherheit oberste Priorität hat.
Der Abschluss der interessanten Veranstaltung war wieder der interdisziplinäre Erfahrungsaustausch, bei dem sich alle Anwesenden einig waren, dass es eine sehr gut gelungene Bezirksveranstaltung war, die zum aktiven Verbandsleben und zur erfolgreichen Mitgliedergewinnung beigetragen hat.
Auf der Internetseite des Bezirkes Baden/Südpfalz wird der Veranstaltungsbericht veröffentlicht, eine Publikation als Fachbericht im EI bzw. eine Info-KIB ist geplant.
Magnus Hellmich/ Christian Deubig

