FA Betrieb und Sicherheit
Der Fachausschuss (FA) "Betrieb und Sicherheit" ist ein Gremium von Spezialisten, die das System Bahn von Ihren verschiedenen Gewerken her betrachten. Der Fokus wird dabei auf die Betriebssicherheit, -vorschriften, -regelungen sowie die sichere Anwendung der resultierenden Managementsyssteme gelegt.
Zielsetzung
Der FA "Betrieb und Sicherheit" hat sich zum Ziel gesetzt, die aktuellen, von außen und innen wirkenden Faktoren (u.a. menschliche, rechtliche, regulative, normative) auf das System Bahn zu bewerten und die resultierenden neuen Regelungen für den Bahnbetrieb hinsichtlich der sicheren und rechtskonformen Umsetzung bahnfreundlich mitzugestalten und zu kommunizieren.
Kompetenzen
Der FA "Betrieb und Sicherheit" bestehet zu großem Teil aus geprüften Eisenbahnbetriebsleitern gemäß der "Verordnung über die Bestellung und Bestätigung sowie die Aufgaben und Befugnisse von Betriebsleitern für Eisenbahnen" (EBV) sowie den fachlichen Spezialisten in den relevanten Themenbereichen. DIe Kompetenzen der Ausschussmitglieder umfassen vornehmlich folgende Kenntnisse und Erfahrungen:
- Betriebsvorschriften und Betriebsdurchführung (Umsetzung des Eisenbahnbetriebs im Personen- und Güterverkehr sowie während der Bauausführung)
- gesetzliche und normative Anforderungen an einen sicheren Eisenbahnbetrieb
- Interaktion von Betrieb, Fahrzeugen und Infrastruktur sowie behördliches Handeln
- Sicherheitsmanagementsystem (SMS) und Sicherheitsbescheinigung für EVU
- Planung und Umssetzung des Notfall- und Ereignismanagements
- Umgang mit Gefährdungen und Risiken im Eisenbahnsystem und Betreiben eines Risikomanagementsystems
- Gesundheitsschutz im Eisenbahnbetrieb
Aktivitäten
Der FA "Betrieb und Sicherheit" arbeitet eng mit dem FA "Bauen und Betrieb" zusammen und tauscht sich intensiv aus, da beide Bereiche vielerlei Schnittstellen haben und interagieren. DIe Aktivitäten des FA "Betrieb und SIcherheit" umfassen insbesondere
- die Erstellung von Stellungnahmen zu neuen Verordnungen und Gesetzen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens
- die Teilnahme an der Anhörung von Verbänden und Fachkreisen nach § 47 Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO)
- die Erstellung von Fachartikeln und Erläuterungstexten für die Fachzeitschrift EI
- die Erarbeitung von fachlichen Rückmeldungen zu Anfragen innerhalb des Vereins
- die Erarbeitung und Gestaltung von Seminaren und Trainingseinheiten
Über konkrete Anfragen sowie die fachliche Unterstützung bei sicherheits- und eisenbahnsystemrelevanten Fragestellungen oder Themen freut sich der Fachausschuss und ist gerne bereit, aktiv zu beraten.